Zündorfer Groov
Die Zündorfer Groov hat für Porz als Naherholungsgebiet und Treffpunkt für alle Generationen eine herausragende Bedeutung. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 26.06.2001 zum Nutzungskonzept entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen einer gerichtsfesten Entscheidungsgrundlage und daher hat die Verwaltung einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt.
Nach diesem Entwurf soll die Porzer Groov allein für Veranstaltungen zur Verfügung, die mindestens eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist:
Die Beanspruchung der Porzer Groov darf nur den Veranstaltungen vorbehalten bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse widmen. Fachveranstaltungen sowie kommerzielle Veranstaltungen sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungseinrichtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. Stefan Götz, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz: „Es ist gut, dass die Verwaltung endlich einen Vorschlag auf den Tisch legt, damit wir für die Nutzung der Zündorfer Groov wieder ein Konzept bekommen, dass rechtlich sicher ist und auch vor Gericht Bestand haben wird. Die Einzelheiten werden wir jetzt ausführlich beraten und dann in der Bezirksvertretung beschließen.“